Orthopädie
3G-Maßnahme
Ab sofort gilt bei uns die 3G-Maßnahme in der Fußpflege. Das bedeutet, es darf nur behandelt werden wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das bezieht sich nur auf die Fußpflege. Der Handel (Schuhverkauf) und die Orthopädie (Einlagen) sind davon nicht betroffen.