Orthopädie
Corona aktuell
Ab dem 1.12.21 tritt die Warnstufe 2 inkraft. Das bedeutet, für die Fusspflege gilt 2G+. Alle Fussplegekunden benötigen eine negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist und mussen eine FFP2 Maske tragen. Ausgenommen sind die Podologiepatienten mit Heilmittelverordnung. Für sie gilt 3G. Im Schuhverkauf und der Orthopädieschuhtechnik gelten weiterhin die AHA-Massnahmen.