Orthopädie
Corona aktuell
Ab dem 25.11.21 tritt das neue Infektionsschutzgesetz inkraft. Das hat für meinen Betrieb folgende Auswirkungen:
Sämtliche Fusspflegebehandlungen sind nur noch für Geimpfte oder Genesene zulässig. Die Vorlage eines Testnachweises ist nicht nötig.
Für ärtzlich verordnete podologische Behandlungen gilt die 3G-Regel (geimpft,genesen oder getestet). Wer nicht geimpft oder genesen ist, der muss einen PCR-Test vorlegen.
Im Schuhverkauf und der Orthopädieschuhtechnik gelten weiterhin nur AHA-Maßnahmen. Auch hier ist kein Testnachweis nötig.